Die untere Wasserbehörde untersagt mit der Allgemeinverfügung vom 29. Juni 2021 ab sofort und bis zum 30. September 2021 die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Des Weiteren wird die Beregnung von Grün- und Gartenflächen zeitlich eingeschränkt.
siehe Amtsblatt 23/2021 des Landkreises Havelland
- Die Beregnung von Grün- und Gartenflächen ist in den folgenden Monaten nur während der angegebenen Zeiten erlaubt:
- Vom 01.07.2021 bis 31.07.2021 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages
- Vom 01.08.2021 bis 31.08.2021 in der Zeit von 19.00 Uhr bis 9.00 Uhr des Folgetages
- Vom 01.09.2021 bis 30.09.2021 in der Zeit von 18.00 Uhr bis 9.00 Uhr des Folgetages